§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
§ 2 Vereinszweck
§ 3 Rechtsgrundlagen
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder. Passive Mitglieder sind Mitglieder, die sich nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen und kein Stimmrecht besitzen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen.
Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines aktiven Mitgliedes. Fördermitglieder des Vereins können volljährige natürliche und juristische Personen sein, die den Zweck des Vereins mit ihrem Mitgliedsbeitrag fördern wollen. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand nach schriftlichem Antrag. Fördernde Mitglieder besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 6 Beiträge
§ 7 Organe des Vereins
§ 8 Der Vorstand
§ 9 Die Zuständigkeit des Vorstands
§ 10 Die Amtsdauer des Vorstandes
§ 11 Beschlussfassung des Vorstandes
§ 12 Die Mitgliederversammlung
§13 Die Einberufung der Mitgliederversammlung
§14 Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
§ 15 Auflösung des Vereins
§ 16 Salvatorische Klausel
§ 17 Haftung
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